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BOS-Funk

Die Einführung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist eines der derzeit größten technischen Modernisierungsvorhaben in Deutschland.

 

BOS-Funkrichtlinie

Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten. Hierzu werden den Bedarfsträgern

 

  • - Bundespolizei und Bundeskriminalamt
  • - Landespolizei und Polizeien der Länder
  • - Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
  • - Bundeszollverwaltung
  • - kommunale Feuerwehren und Werkfeuerwehren
  • - Katastrophenschutzbehörden sowie                      Katastrophenschutzorganisationen nach jeweiligem Landesrecht
  • - Träger und Leistungserbringer des Rettungsdienstes
  • - weitere durch BMI und BMF mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben - beauftragte Behörden und Dienststellen, z. B. das Bundesamt für  Güterverkehr
  •  

sogenannte „Frequenzzuweisungen“ für deren internen Sprechfunkbetrieb erteilt. Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen.

 

Jetzt wollen Sie mehr wissen? Aber gern. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine kurze E-Mail. Wir melden uns sofort bei Ihnen und sprechen über Ihre Wünsche.
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