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BOS-Funk
Die Einführung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist eines der derzeit größten technischen Modernisierungsvorhaben in Deutschland.
BOS-Funkrichtlinie
Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten. Hierzu werden den Bedarfsträgern
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- Bundespolizei und Bundeskriminalamt
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- Landespolizei und Polizeien der Länder
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- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
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- Bundeszollverwaltung
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- kommunale Feuerwehren und Werkfeuerwehren
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- Katastrophenschutzbehörden sowie Katastrophenschutzorganisationen nach jeweiligem Landesrecht
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- Träger und Leistungserbringer des Rettungsdienstes
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- weitere durch BMI und BMF mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben - beauftragte Behörden und Dienststellen, z. B. das Bundesamt für Güterverkehr
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sogenannte „Frequenzzuweisungen“ für deren internen Sprechfunkbetrieb erteilt. Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen.


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